AGB

1. Angebote, Verträge, Vereinbarungen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge und Vereinbarungen, insbesondere soweit Sie diese Bedingungen ändern, werden erst durch unsere schriftliche offizielle Auftragsbestätigung für uns verbindlich. Dies gilt auch für Abmachungen, die mündlich oder schriftlich durch unseren Außendienst getroffen werden. Nicht erfolgte schriftliche Ablehnung gilt nicht als Zustimmung.
  2. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen.


2. Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Fabrik oder Auslieferungslager, inkl. Verpackung.
  2. Bei Anlieferung auf Euro-Paletten ist eine gleiche Anzahl mittlerer Art und Güte Zug um Zug im Austausch zu übergeben. Fehlmengen sind zum Marktpreis fabrikneuer Euro-Paletten zu ersetzen.
  3. Sollte für die Anlieferung ein Fahrzeug mit Hebebühne nötig sein, stellen wir hierfür den Mehrpreis in Rechnung.
  4. Bei einem Auftragswert unter 135,00 € ohne Druck- und Nebenkosten zuzüglich MwSt., berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 13,50 € zuzüglich MwSt..
  5. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum kann der Käufer 2 % Skonto vom Rechnungswert abziehen. Falls die Ware nicht innerhalb von 4 Tagen ab Rechnungsdatum beim Käufer angelangt sein sollte, verlängern sich diese Fristen um weitere 4 Tage. Eine Zahlung per Wechsel oder Scheck wird nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert. In diesem Fall ist der Käufer nicht zum Skontoabzug berechtigt. Ebenso kann Skonto nicht abgezogen werden, wenn sich der Käufer mit der Zahlung früherer Lieferungen in Rückstand befindet. Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredere-Abkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns selbst eingegangen ist.
  6. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
  7. Bei Zahlungsverzug des Kunden behalten wir uns vor, Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Sätzen für kurzfristige Kredite, mindestens aber in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
  8. Bei Zahlungseinstellung des Käufers sowie bei Eröffnung eines Vergleichs oder Konkursverfahrens werden alle unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel sofort fällig. Ausstehende Lieferungen werden in diesem Fall nur noch gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung ausgeführt. Weiter können wir nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.


3. Mehr- oder Minderlieferungen

  1. Aus technischen Gründen behalten wir uns bei Aufträgen bis zu 2.500 Stück Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge vor, bei höheren Auflagen bis zu 7 %.


4. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
  2. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Er ist berechtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen. Diese Berechtigung kann bei Eintritt der unter 2. g) genannten Fälle widerrufen werden.
  3. Der Käufer verpflichtet sich, uns von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.


5. Lieferzeit

  1. Falls eine Lieferfrist vereinbart wurde, verlängert sich diese, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers, um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
  2. Ereignisse höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretene Störungen des eigenen Betriebs, der Betriebe unserer Lieferanten oder von Beförderungseinrichtungen berechtigen uns, Lieferfristen angemessen zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.


6. Transport der Ware

  1. Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg auswählen. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei unfreiem Versand geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, die Gefahr auf den Käufer über.
  3. Der Käufer hat bei Eingang die Ware unverzüglich gründlich zu prüfen.


7. Gewährleistung und Haftung

  1. Bei offensichtlichen Mängeln hat der Käufer innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich Mängelrüge zu erheben.
  2. Für geringe technische nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht und sonstiger Beschaffenheit der Ware haften wir nicht. Von uns als mangelhaft anerkannte Ware nehmen wir zurück und liefern nach unserer Wahl einwandfreie Ware oder ersetzen den Minderwert. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so hat der Käufer das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl auf Rückgängigmachung des Vertrages.
  3. Weitergehende Ansprüche des Käufers aus Vertrag oder Delikt sind ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zur Last fällt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht wurden, wenn gerade die zugesicherte Eigenschaft den Schadenseintritt verhindern sollte, für Ansprüche wegen Nichtbelieferung oder Verzug bei Fixgeschäften sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
  4. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.


8. Entwürfe, Druckunterlagen, Korrekturen

  1. Druckunterlagen, die von uns gefertigt wurden oder die vom Kunden auf Grundlage unserer Bilder gefertigt wurden, bleiben unser körperliches und geistiges Eigentum. Das von uns gelieferte Erzeugnis darf nicht vervielfältigt oder Dritten zur gewerblichen Nachahmung oder Vervielfältigung ausgehändigt werden. Klischees und Filme bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Die Vervielfältigung uns zur Verfügung gestellter Unterlagen geschieht auf Verantwortung des Bestellers. Wir lehnen jede Haftung für eventuelle Verletzung fremder Urheberrechte ab.
  2. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Fehler zu prüfen und uns druckreiferklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für von uns nicht verschuldete Fehler und solche Fehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als druckfertig bezeichneten Abzug übersehen hat. Mündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung.
  3. Druckfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden unverschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen berechnet. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen, einschließlich der Kosten des Maschinenstillstands, zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Alle Druckunterlagen werden längstens bis zu 3 Monaten nach Auftragserfüllung aufbewahrt. Sollten die Unterlagen innerhalb dieses Zeitraumes nicht zurückgefordert werden, übernehmen wir keine Haftung der Verfügbarkeit bei einer späteren Anforderung.


9. Muster

  1. Muster werden berechnet und nicht zurückgenommen.
  2. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Ausfallmuster aus der Produktion für unsere Werbezwecke und die unserer Kunden verwendet werden können.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Kleve. Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenen Streitigkeiten gilt im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten Kleve als Gerichtsstand vereinbart, und zwar auch im Wechsel- und Scheckprozess.


11. Allgemeines

  1. Für alle Lieferungen, auch ins Ausland, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Bei Export unserer Ware durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der BRD übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder sollte sich in den Bedingungen eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Stand: 01.08.2019